Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösend bedingte Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers ; Zum Rechtsschutzbedürfnis einer ein Drittrechtsverhältnis betreffenden Feststellungsklage ; Verwirkung der Geltendmachung der Beendigung einer Geschäftsführerstellung; Anstandslose Fortzahlung des ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 38; BGB § 158; BGB § 242
GmbH: Beendigung der Stellung als Geschäftsführer durch Eintritt einer auflösenden Bedingung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bedingte Geschäftsführerbestellung zulässig?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers unter einer auflösenden Bedingung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 24.09.2003 - 10 O 30/03
- OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
- BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 951
- DB 2004, 645
- NZG 2004, 472
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 20 U 88/99
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Am 01.03.2000 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (20 U 88/99) den Beklagten zur Übertragung seines Teilgeschäftsanteils.Denkt man den Zweck der Frist zur endgültigen Aufgabe der anderweitigen Tätigkeit, die Abwicklung bei der L GmbH zu ermöglichen, weiter, führt dies dazu, dass die Parteien, wenn sie die Frage bedacht hätten, diese Frist entsprechend um 18 Monate verlängert hätten (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 01.03.2002 - 20 U 88/99).
- BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Diese Feststellungsklage ist zulässig, wenn das Drittrechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger an der alsbaldigen Feststellung ein Interesse hat (BGH NJW 1990, 2627; NJW 1993, 1198; NJW-RR 1996, 869).Die Frage muss deshalb auch zwischen den Gesellschaftern geklärt werden können (BGH NJW 1993, 1198).
- BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95
Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Diese Feststellungsklage ist zulässig, wenn das Drittrechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger an der alsbaldigen Feststellung ein Interesse hat (BGH NJW 1990, 2627; NJW 1993, 1198; NJW-RR 1996, 869).
- LG Ulm, 24.09.2003 - 10 O 30/03
Rechtsstreit über das Ausscheiden eines Geschäftsführers aufgrund einer in einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 24. September 2003 - 10 O 30/03 KfH - abgeändert:. - BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98
Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Wenn Streit darüber besteht, ob der Geschäftsführer durch Beschluss abberufen wurde, kann eine solche Feststellungsklage verwirkt werden (BGH NJW 1999, 2268), obwohl auch hier auf einen Rechtszustand abgestellt wird. - BGH, 01.07.1994 - BLw 95/93
Wirksamkeit eines Vollversammlungsbeschlusses über das Erlöschen der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Letztere können verwirkt werden (BGH WM 1994, 1944). - BGH, 14.05.1990 - II ZR 125/89
Zulässigkeit von Feststellungsklagen eines GmbH-Gesellschafters
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
Diese Feststellungsklage ist zulässig, wenn das Drittrechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger an der alsbaldigen Feststellung ein Interesse hat (BGH NJW 1990, 2627; NJW 1993, 1198; NJW-RR 1996, 869). - BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91
Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 58/03
§ 46 Nr. 8 GmbHG steht der Vertretung durch den Geschäftsführer nicht entgegen (BGH GmbHR 1992, 299).
- OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 3 Wx 77/06
Auslegung der Satzung wegen Sonderrecht zur Geschäftsführung nach Niederlegung …
Das Recht der Beteiligten zu 3, der Gesellschaft, ist durch die Frage, wer deren Geschäftsführer ist, betroffen (vgl. OLG Stuttgart NZG 2004, 472 = OLGR 2004, 277, wonach die Gesellschaft ein Interesse daran hat, die Geschäftführerstellung feststellen zu lassen).